Vermessene Strecken

Die Streckenvermessung von stadionfernen Lauf- und laufähnlichen Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter einschließlich Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts-, Trail- und Geländeläufe wird von national und international akkreditierten DLV-Streckenvermessern als Kampfrichter der Leichtathletikverbände durchgeführt.

Zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenlisten sowie zur Qualifikation für weitere Wettkämpfe sind sog. offizielle Leistungen erforderlich. Dies schließt neben dem Besitz eines Startpasses und dem Start für diesen Verein auch die Notwendigkeit der offiziell vermessenen Strecke ein.

Hier finden Sie die Komplett-Übersicht aller vermessener Läufe in Deutschland. Bei Fehlern/Ergänzungen melden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen

Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April 2012 wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:
  • - Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert
  • - Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer beim DLV zu beantragen. Dazu ist der Verlängerungsantrag vom Veranstalter auszufüllen und vom Streckenvermesser zu bestätigen.
  • - Nach der zweiten Verlängerung muss eine (einmalige) Neu-Vermessung erfolgen und gilt dann wieder als Neuvermessung. 
  • - Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer  gelöscht.


Weitere Hinweise über DLV-Streckenvermessungen finden Sie auf der eigens dafür angelegten Webseite. Dort finden sich u.a. einen Formular-Service, die Streckenvermesser in Deutschland sowie Infos zu den Eichstrecken in Deutschland.